Trauerfall

Bevor eine Überführung durchgeführt werden darf, muss zunächst ein Arzt oder eine Ärztin den Tod feststellen und diesen auch bescheinigen!

Tritt der Sterbefall zu Hause ein, muss der Arzt durch einen Angehörigen gerufen werden. Stellvertretend kann dies auch von Verwandten oder nahestehenden Personen veranlasst werden.

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich das Personal bzw. der zuletzt behandelnde Arzt um die Ausstellung der Todesbescheinigung („Totenschein“). Diese ist Grundlage für die Sterbeurkunden, die vom Standesamt des Sterbeortes ausgefertigt werden.

Verstorbene dürfen in Schleswig-Holstein bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben – Zeit, die man sich für einen Abschied in Ruhe und im Kreis der Familie und Freunde nehmen kann.

Auf Wunsch kommen wir auch vor der eigentlichen Überführung zu einer Erstversorgung des oder der Verstorbenen ins Haus.

In einem persönlichen Gespräch, welches bei den Angehörigen zu Hause oder in unserem Büro stattfinden kann, besprechen wir die einzelnen Schritte und Wünsche zur Bestattung, koordinieren die Termine und den Ablauf der Bestattung.

Es kann für die Trauer hilfreich sein, bestimmte Aufgaben und Dinge selbst in die Hand zu nehmen – auch dabei beraten und unterstützen wir gerne.

Wichtige Dokumente

Für die Abwicklung der Formalitäten werden bei einem Sterbefall generell folgende Unterlagen benötigt:

Bei Ledigen: Geburtsurkunde

Bei Verheirateten: Heirats-(Ehe-)urkunde bzw. die Lebenspartnerschafts-Urkunde

Bei Verwitweten: Heirats-(Ehe-)urkunde bzw. die Lebenspartnerschafts-Urkunde, Sterbeurkunde des Ehegatten

Bei Geschiedenen: Heirats-(Ehe-)urkunde bzw. die Lebenspartnerschafts-Urkunde mit Scheidungsvermerk bzw. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Unterlagen über vorhandene Gräber

Sofern wir Renten, Pensionen, Versicherungen anschreiben oder Mitgliedschaften und Verträge kündigen sollen, benötigen wir die entsprechenden Unterlagen und Aktenzeichen.

Sollten Unterlagen zum Gespräch nicht zur Verfügung stehen, so ist dies kein Grund zur Sorge – es lässt sich alles (später) regeln.

Bei  Bedarf sind wir auch bei der Beschaffung von fehlenden Urkunden und Unterlagen behilflich.